Unfassbar: Mutter möchte Ihren Sohn der Lust berauben!
Lehnen Sie sich zurück, halten Sie sich fest und lassen Sie die folgende Email auf sich wirken. Ich habe Sie aus einem Internetforum herauskopiert. Sie stellt einen unfassbaren Übergriff einer Mutter auf die Sexualität des Sohnes dar. Sie möchte ihn auf Rat einer Ärztin beschneiden lassen um seine Lust auf Masturbation zu behindern. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um den strafrechtlichen Tatbestand der vorsätzliche Körperverletzung! Ganz abgesehen davon, dass der Zweck der Aktion, den Knaben an der Masturbation zu hindern, nicht erreicht wird. Beschnittene Männer können lustvoll masturbieren! Nötigenfalls mit Gleitgel.

Ich denke, dieser Text bedarf keines weiteren Kommentars. Ich möchte nur noch auf die Persönlichkeitsstörung dieser Frau eingehen, die - frei nach Freud - ihren Penisneid öffentlich auslebt. Sie sollte sich bewusst sein, dass die mutwillige Verstümmelung eines schutzbefohlenen Kindes eine strafbare Handlung ist, ganz abgesehen vom moralischen Aspekt. Ich halte diese Vorgangsweise für einen strafrechtlich relevanten sexuellen Übergriff einer Mutter an ihrem Sohn. Zu Durchleuchten wäre auch noch die Rolle des Chirurgen, der diesen "Eingriff" tadellos durchführte. Das versuchte Behindern der Masturbation stellt selbstverständlich keinen Gund dar, eine jungen Mann ans Messer zu liefern.